Wird die IP von eindeutigen Besuchern beim Scannen eines QR Codes DSGVO-konform erfasst?

Ja, die Art und Weise, wie wir eindeutige Besucher erfassen, ist DSGVO-konform. Dies geschieht durch Anonymisierung der IP-Adresse des Nutzers, der den QR Code scannt. Wir speichern kein Tracking-Cookie auf dem Gerät des Nutzers und verwenden kein Browser-Fingerprinting.

Mit dieser Strategie erhalten Sie die genaueste Anzahl von eindeutigen Besuchern, die Ihre QR Codes scannen. Selbst wenn sich mehrere Benutzer hinter demselben Wi-Fi-Netzwerk oder der gleichen IP befinden, hilft uns der Benutzeragent eines Geräts, eindeutige Besucher genauer zu unterscheiden. Nur wenn zwei oder mehr Benutzer denselben Benutzeragenten haben und sich hinter derselben IP-Adresse befinden, werden sie als derselbe eindeutige Besucher gezählt.